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Meldeverfahren der eAs elektronisches Aufzeichnungssystem

  • Ab dem 01.01.2025 bis zum 31.07.2025 müssen alle Kassen beim Finanzamt in Elster gemeldet werden.
  • Kassen die außer Betrieb genommen werden, müssen in Elster als „Außer Betrieb genommen“ gemeldet werden.

Damit Ihre Kasse auf einem Stand für die erforderliche Fiskalversion ist, muss ein Techniker aus unserem Haus die Fiskalversion überprüfen.

Ältere Versionen die schon länger kein Update bekommen haben, können bei einer Prüfung vom Finanzamt durchfallen und eine Umsatzhöhen-Schätzung zur Folge haben.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf, um die Frist einzuhalten.

An- und Abmeldung Ihrer Kasse über Elster leicht gemacht

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