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Verlängerung der TSE-Umrüstungsfrist
Für die TSE-Aufrüstung wurden in fast allen Bundesländern ein zeitlicher Aufschub bis Ende März 2021 ermöglicht. Wer allerdings seit dem 1. April 2021 noch immer mit einem Kassensystem ohne TSE-Installation arbeitet, läuft Gefahr mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR bestraft zu werden. Um dieser Strafe zu entgehen muss der Steuerberater eine Fristverlängerung mit einer Zeitangabe, bis wann die Installation der TSE erfolgt, beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren Steuerberater, sofern die TSE noch nicht bei Ihnen installiert wurde.