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Anleitungen zur MwSt Umstellung

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, den Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent festzulegen. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen Speisen damit dem ermäßigten Steuersatz, während für Getränke weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent gilt.

Mit dieser Regelung sollen Gastronomiebetriebe nachhaltig entlastet und eine höhere Planungssicherheit geschaffen werden. Zudem wird die steuerliche Gleichbehandlung von vor Ort verzehrten Speisen und Außer-Haus-Angeboten sichergestellt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Eine vergleichbare steuerliche Begünstigung bestand bereits während und nach der Corona-Pandemie im Zeitraum vom 20. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und wird nun dauerhaft verankert.

An- und Abmeldung Ihrer Kasse über Elster leicht gemacht

Für diese Kassen haben wir für Sie Anleitungen vorbereitet:

Wichtig ist vor allem der Jahreswechsel

Sämtliche Umsätze, die ab dem 1. Januar 2026 um 00:00 Uhr ausgeführt werden, unterliegen bereits dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen. Dies gilt ausdrücklich auch für Gutscheine und Anzahlungen, die im Hinblick auf die korrekte steuerliche Behandlung entsprechend zu prüfen sind.

Für Leistungen, die in der Nacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 erbracht werden, wird es nicht beanstandet, sofern weiterhin der Steuersatz von 19 Prozent angewendet wird. Im Rahmen des Monatsabschlusses besteht die Möglichkeit, den Steuersatz für Speisen nachträglich manuell auf 7 Prozent anzupassen.

Für Arrangements und Leistungspakete, die sich über den Jahreswechsel erstrecken, gelten besondere Regelungen zur Ermittlung des jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes.

Information des Bundesfinanzministeriums über Vorgehen zum Jahreswechsel »

Das TPOS Team ist ab dem 2. Januar 2026 wieder für Sie erreichbar und können Sie per Fernwartung unterstützen.

Für alle Kassen, die da nicht aufgeführt sind, muss ein Termin bei uns im Haus gemacht werden, um die Steuer manuell umzustellen.

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